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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für die Aktion „4000 Tonnen Kartoffeln für Berlin" – Stand: Januar 2026

§ 1 Gegenstand und Charakter der Aktion

Wichtiger Hinweis: Bei den im Rahmen dieser Aktion übergebenen Kartoffeln handelt es sich um eine unentgeltliche Sachspende (Schenkung) im Sinne des § 516 BGB. Es besteht kein Kaufvertrag und kein Anspruch auf Gewährleistung.

(1) Die Berliner Morgenpost GmbH (nachfolgend „Veranstalter") organisiert in Kooperation mit der Ecosia GmbH und der Osterland Agrar GmbH die Aktion „4000 Tonnen Kartoffeln für Berlin".

(2) Im Rahmen dieser Aktion werden Speisekartoffeln, die von der Osterland Agrar GmbH gespendet werden, unentgeltlich an registrierte Abnahmestellen in Berlin übergeben.

(3) Die Übergabe der Kartoffeln erfolgt als Schenkung im Sinne der §§ 516 ff. BGB. Ein Kaufvertrag kommt nicht zustande. Die Abnahmestellen erwerben die Kartoffeln unentgeltlich zum Zweck der Weitergabe an Dritte oder zur Eigenverwendung.

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Zur Teilnahme als Abnahmestelle berechtigt sind:

  • Schulen, Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen
  • Kirchengemeinden und religiöse Einrichtungen
  • Soziale Einrichtungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen und Nachbarschaftsinitiativen

(2) Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Der Standort muss für einen 25-Tonnen-LKW erreichbar sein
  • Die Abnahmestelle muss in der Lage sein, 1 Tonne (1.000 kg) Kartoffeln anzunehmen und sachgerecht zu lagern bzw. zeitnah weiterzugeben
  • Am Liefertag muss eine empfangsberechtigte Person vor Ort sein

(3) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kapazitäten erschöpft sind oder Zweifel an der Erfüllung der Teilnahmebedingungen bestehen.

§ 3 Beschaffenheit der Kartoffeln

(1) Bei den gespendeten Kartoffeln handelt es sich um marktfähige Speisekartoffeln, die aus Kapazitätsgründen nicht über den regulären Handel vertrieben werden konnten.

(2) Die Kartoffeln wurden nach den Standards der guten landwirtschaftlichen Praxis angebaut, geerntet und gelagert. Sie entsprechen zum Zeitpunkt der Spende den lebensmittelrechtlichen Anforderungen.

Hinweis zur Beschaffenheit: Da es sich um eine Schenkung handelt, übernimmt der Spender (Osterland Agrar GmbH) keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, Haltbarkeit oder Eignung der Kartoffeln. Die Annahme erfolgt „wie gesehen" (as is).

§ 4 Haftungsbeschränkung

(1) Haftung des Spenders und des Veranstalters: Gemäß § 521 BGB haftet der Schenker nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese gesetzliche Haftungsbeschränkung gilt für die Osterland Agrar GmbH als Spenderin der Kartoffeln.

(2) Der Veranstalter (Berliner Morgenpost GmbH) und die Ecosia GmbH treten lediglich als Organisatoren und Transportfinanzierer auf. Eine Haftung für die Beschaffenheit der Kartoffeln ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Ausschluss der Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche (§§ 434 ff. BGB), die bei einem Kaufvertrag bestünden, sind bei einer Schenkung ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf:

  • Nacherfüllung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung
  • Minderung oder Rücktritt
  • Schadensersatz wegen Mängeln der Sache

(4) Arglistig verschwiegene Mängel: Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Spender einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 524 BGB).

(5) Haftung für Personenschäden: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

§ 5 Pflichten der Abnahmestelle

(1) Die Abnahmestelle verpflichtet sich:

  • Die Kartoffeln am vereinbarten Liefertag entgegenzunehmen
  • Für eine sachgerechte Lagerung (kühl, dunkel, trocken) zu sorgen
  • Die Kartoffeln zeitnah zu verwenden oder weiterzugeben
  • Nicht mehr verwendbare Kartoffeln eigenständig und ordnungsgemäß zu entsorgen

(2) Eigenverantwortung bei der Weitergabe: Sofern die Abnahmestelle die Kartoffeln an Dritte weitergibt, trägt sie die Verantwortung dafür, dass die Kartoffeln zum Zeitpunkt der Weitergabe noch für den Verzehr geeignet sind. Eine Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel (Fäulnis, Schimmel, starke Keimbildung) ist vor der Weitergabe durchzuführen.

(3) Keine kommerzielle Nutzung: Der Weiterverkauf der gespendeten Kartoffeln ist untersagt. Die Kartoffeln sind ausschließlich zur unentgeltlichen Weitergabe oder zum Eigenverbrauch bestimmt.

§ 6 Lebensmittelrechtliche Hinweise

(1) Die Abnahmestelle wird darauf hingewiesen, dass bei der Weitergabe von Lebensmitteln an Dritte die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie der EU-Verordnung 178/2002 (Basis-Verordnung) zu beachten sind.

(2) Insbesondere gilt:

  • Es dürfen nur Lebensmittel weitergegeben werden, die sicher sind und für den menschlichen Verzehr geeignet
  • Bei der Lagerung und Weitergabe sind die allgemeinen Hygienevorschriften zu beachten
  • Offensichtlich verdorbene oder verunreinigte Kartoffeln sind auszusortieren und zu entsorgen

(3) Die Abnahmestelle handelt bei der Weitergabe eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.

§ 7 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt am 15. Januar 2026 durch ein vom Veranstalter beauftragtes Transportunternehmen.

(2) Der genaue Lieferzeitraum wird der Abnahmestelle rechtzeitig mitgeteilt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Lieferzeitpunkt besteht nicht.

(3) Ist die Abnahmestelle zum Lieferzeitpunkt nicht erreichbar oder kann die Lieferung aus Gründen, die die Abnahmestelle zu vertreten hat, nicht erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Kartoffeln ersatzlos.

§ 8 Darstellung auf der Website

(1) Bestätigte Abnahmestellen werden auf der Website 4000-tonnen.de auf einer Karte dargestellt, um interessierten Bürgern die Abholung zu ermöglichen.

(2) Angezeigt werden: Name der Institution (falls angegeben), Stadtteil/PLZ. Die vollständige Adresse und persönliche Kontaktdaten werden nicht veröffentlicht.

(3) Die Abnahmestelle kann der Veröffentlichung widersprechen.

§ 9 Widerruf und Stornierung

(1) Die Anmeldung kann bis zum 12. Januar 2026 durch formlose Mitteilung an den Veranstalter storniert werden.

(2) Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(4) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

§ 11 Kontakt

Bei Fragen zu diesen Teilnahmebedingungen wenden Sie sich bitte an:

Berliner Morgenpost GmbH
Redaktion „4000 Tonnen"
E-Mail: [kartoffeln@morgenpost.de]

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